Telefon: 0234 6408527
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Seit Beginn seiner anwaltlichen Tätigkeit hat Herr Rechtsanwalt Christian Fischer einen Schwerpunkt auf den Bereich des Verkehrsrechts gelegt, hier insbesondere auf die Bereiche Abwicklung von Verkehrsunfallangelegenheiten, Straftaten im Straßenverkehr (Fahrerflucht, Trunkenheitsfahrten, Straßenverkehrsgefährdung) sowie die Verteidigung gegen den Vorwurf von Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr (Rotlichtverstöße, Geschwindigkeitsüberschreitungen, Drogenfahrten etc.). Nachdem sich bereits im Zusammenhang mit der Bearbeitung der vielfältigen verkehrsrechtlichen Angelegenheiten regelmäßig Überscheidungen zum Strafrecht ergeben haben, entwickelte sich der Bereich des Strafrechts zu einem weiteren Schwerpunkt der Tätigkeit von Rechtsanwalt Christian Fischer.
Im strafrechtlichen Bereich erstreckt sich der Tätigkeitsbereich von Rechtsanwalt Fischer u.a. auf die Gebiete Betäubungsmittelstrafrecht, Internetstrafrecht (z.B. Kinderpornografie), Jugendstrafrecht, Körperverletzungs- und Kapitaldelikte, Sexualstrafrecht, Steuerstrafrecht, Umweltstrafrecht, Verkehrsdelikte, Vermögensdelikte, Wirtschaftsstrafrecht). Rechtsanwalt Fischer übernimmt auch Pflichtverteidigungen und ist als Strafverteidiger bundesweit tätig. Aus der strafrechtlichen Tätigkeit hat sich auch die regelmäßige und ebenfalls bundesweite Vertretung von Opfern von Straftaten entwickelt, die im Wesentlichen den Bereich von Körperverletzungs-, Kapital- und Sexualdelikten betrifft. Rechtsanwalt Christian Fischer wurde von der Rechtsanwaltskammer in Hamm die Berechtigung verliehen, die Bezeichnung Fachanwalt für Strafrecht und die Bezeichnung Fachanwalt für Verkehrsrecht zu führen
Rechtsanwalt Christian Fischer ist Mitglied in den folgenden Vereinigungen: